Der Countdown läuft: T-11
Nur noch bis zum 12.12.2021 können „lange“ Magazine bei der Behörde auf Altbestand gemeldet werden. Danach gelten diese als Verbotene Gegenstände und fallen unter KAT A.
Bitte beachtet das es bei den Behörden aufgrund Covid19 und Co zu längeren Wartezeiten kommt bei der Terminvergabe. Daher rasch einen Termin vereinbaren und die Magazine melden bevor die Frist abläuft.
- Folgende Magazintypen (Zentralfeuer) sind betroffen:
- Magazine Faustfeuerwaffen + 20 Schuss ( ausgenommen 22 LR )
- Magazine Gewehre + 10 Schuss ( ausgenommen 22LR )
Auch Meldungen von Halbautomaten unter 60 cm müssen bis zu diesem Zeitraum erfolgt sein, da diese ansonsten auch als verbotene Waffen gelten und nicht mehr als Altbestand registriert werden können.
Das Formular zur Meldung der Magazine ist hier zu finden:
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